Ich muss nochmal auf den Angriff auf den Bremer AfD-Vorsitzenden eingehen. Denn hier geht es um Grundsätzliches.

Im Kommentar dazu hieß es, der Staatsanwalt hätte etwas ganz anderes herausgefunden.

Was ist alles ganz anders? Ein AfD-Vorsitzender wurde von Angreifern von hinten angesprungen und dabei schwer verletzt worden.


Ein bekannter grüner Bundestagsabgeordneter meint, dass Hass wieder Hass erzeugt und bringt damit die Angreifer und den Angegriffenen auf das gleiche Niveau. Und dann nennt er ihn noch Nazi. Was hat der Angegriffene verbrochen? Was hat er getan, dass er mit Nationalsozialsten verglichen wird?

Sein Verbrechen ist es, einer Partei anzugehören, die nicht im Mainstream mitschwimmt.

Die Bremer Antifa hat veröffentlicht, dass der Angriff richtig war. Nur bezweifeln sie, dass es etwas genützt hat.

Wenn Menschen deswegen niedergetreten werden, weil sie eine andere Meinung haben und andere finden, das ist ja gar nicht so schlimm und es hat ja den Richtigen getroffen nur hätte man anders vorgehen müssen, dann ist etwas faul in unserem Staat.

Artikel 4 des Grundgesetzes gewährt die Freiheit der Weltanschauung. Artikel 5 gewährt Meinungsfreiheit. Der Grund der verbalen und tätlichen Angriffe ist die Zugehörigkeit zu einer Partei, und zwar der größten Oppositionspartei im Bundestag.

Voltaire wird dieser Spruch zugeschrieben:

Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.

Die Kommunistin Rosa Luxemburg prägte diesen Spruch: „Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden.

Das sollten sich besonders die Anhänger der linken Parteien hinter die Ohren schreiben.