Das mit Euren Grundrechten wird wohl nichts mehr.

Das Bundesverfassungsgericht macht Politik Teil 1

Glaubt ja nicht, dass ihr nach Corona Eure Grundrechte wiederbekommt. Klima ist das neue Corona.

Es gibt jetzt ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das Klimaaktivisten darin recht gibt, dass die Bundesregierung nicht genug für den Klimaschutz tut. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Klimagase nicht nur bis 2030 zu restriktieren, sondern auch darüber hinaus, um die Klimaerwärmung zu stoppen.

Genau mein Humor. Diese Regierung schafft es nicht mal Impfungen an die Bevölkerung zu kriegen, aber soll das Weltklima für das nächste halbe Jahrhundert regeln. 

Jetzt aber wirds ernst. Ich habe mal das über 200 Seiten lange Dokument durchgearbeitet. Und darin sind Passagen, da zieht es einen die Schuhe aus. Ich kommentiere hier mal die ersten drei.

“Indessen wird das Maß des Zumutbaren auch durch das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) bestimmt. Dieses wird, verstärkt durch gleichgelagerte Schutzgebote aus den Grundrechten, bei tatsächlich steigender Bedrohung durch den Klimawandel höhere Treibhausgasminderungen erfordern und entsprechend weitergehende Freiheitseinschränkungen als heute rechtfertigen.”

Verstanden? Um die Treibhausgase zu mindern, darf man die Freiheit einschränken. Also Autos und Einfamilienhäuser, Fleisch, Landwirtschaftliche Anbaumethoden, Reisen. Das wird ein Spaß, wenn wir Annalena als quatsch-ente Kanzlerin kriegen. Die zieht das mit höchstrichterlicher Billigung bis zum bitteren Ende durch.

“Treibhausgasemissionsmengen haben bereits Folgen für die in der Zeit danach anstehende Minderungslast. Sie bestimmen so schon jetzt – nicht bloß faktisch, sondern auch rechtlich vorwirkend – über künftige Grundrechtsrestriktionen mit.”

Je mehr wir jetzt den CO2 Ausstoß reduzieren, desto weniger müssen wir das in der Zukunft tun. Je nachdem, wieviel wir jetzt ausstoßen, bestimmen wir mit, wie stark die Grundrechte in der Zukunft eingeschränkt werden müssen.

“Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.”

Das Grundgesetz bestimmt also, wie schnell oder wie arg sich das Klima wandeln darf. Wie kommen die Richter darauf?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 20a 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Das scheint mir aber recht weit hergeholt zu sein. Das Verfassungsgericht glaubt also, dass man das Klima in Feinabstimmung für jedes Jahr regeln kann, indem man die Menge der Treibhausgase, die die Deutschen ausstoßen gleichmäßig über die Jahre verteilt. Und dafür darf man ihnen auch ihre Rechte wegnehmen.

Dumm ist nur, dass Deutschland nur 2% des CO2-Ausstoßes verursacht und China, Indien, Südamerika und Afrika da nicht mitmachen. Aber immerhin ist dann Deutschland ein Vorbild für die ganze Welt. Naja, das ging ja schon ein paarmal in die Hose.

Geschrieben Anfang Mai 2010 bei Schneefall nach dem kältesten April seit 40 Jahren.